Unsere Schule

Informationen zum Schulbesuch an der Wilhelminenschule

Unterrichts- und Pausenzeiten (ab 4. Sept. 2017):
07:40 – 07:50 Uhr offener Beginn
1. Stunde 07:50 – 08:50 Uhr
08:50 – 09:00 Uhr Frühstück
09:00 – 09:20 Uhr 1. Pause – 20 Minuten
2. Stunde 09:20 – 10:20 Uhr
10:20 – 10:40 Uhr 2. Pause – 20 Minuten
3. Stunde 10:40 – 11:40 Uhr
11:40 – 11:50 Uhr 3. Pause – 10 Minuten
4. Stunde 11:50 – 12:50 Uhr

Unsere Schule ist auch „verlässliche Grundschule“ im Sinne des Bildungsministeriums,
d. h. es wird kein Unterricht mehr ausfallen.

Frühstück:
Wir frühstücken in der Zeit von 8:50 – 9:00 Uhr (vor der 1. Schulhofpause im Klassenraum).
Es wäre schön, wenn Sie dafür Ihrem Kind das Frühstück in einer Brotbox und ein
Getränk in einer auslaufsicheren Trinkflasche mitgeben könnten.

Hausaufgaben:
Selbstverständlich werden auch bei uns noch Hausaufgaben aufgegeben. Vorrangig
sollten die Kinder aber gerade und besonders im 1. Schuljahr auch noch viel Zeit zum
Spielen haben. Bitte halten Sie sich – auch wenn es schwer fällt – bei der Korrektur von
Hausaufgaben so weit wie möglich zurück. Wir möchten ja gerne sehen, was Ihr Kind
gearbeitet hat und wollen weniger die Leistung der Eltern begutachten.
Wenn Sie unsicher sein sollten bezüglich der Hausaufgaben – rufen Sie die Klassenlehrerin
an oder schreiben eine kleine Notiz ins Heft Ihres Kindes!

Sport:
Für den Sportunterricht hat es sich gezeigt, dass die Turnschuhe mit einem Klettverschluss
versehen sein sollten, damit das Um- und Anziehen problemlos und zügig vor
sich gehen kann. Achten Sie bitte bei einer eventuellen Neuanschaffung darauf, dass die
Turnschuhe eine abriebsichere (helle) Sohle haben.

Ranzen:
Bitte schauen Sie regelmäßig in den Ranzen Ihres Kindes. Briefe, Mitteilungen und
andere Nachrichten kommen so viel schneller zu Hause an. Oftmals fristen wichtige
Informationen – auf die Sie warten – ein zusammengeknülltes, unbekümmertes Dasein in
den Tiefen der Schultasche.
Eine große Hilfe ist es uns, wenn Sie immer wieder mal – und doch regelmäßig – die
Arbeitsmaterialien Ihres Kindes durchsehen und auf Vollständigkeit überprüfen.

Ferien:
Die Ferientermine sind vom Ministerium festgesetzt und sind für alle verbindlich.
Ausnahmen können nur in begründeten Fällen (schriftlicher Antrag muss rechtzeitig
vorliegen) von der Schulleitung genehmigt werden.

Zeugnisse:
Klassen 1 + 2: Die 1. und 2. Klassen erhalten Zeugnisse ohne Zensuren, sogenannte
Ankreuzzeugnisse (für die 1. Klasse gibt es jedoch zum Halbjahr kein
Zeugnis; dafür jedoch ein verbindliches Elterngespräch).
Klasse 3: Die 3. Klassen bekommen zum Halbjahr ein Ankreuzzeugnis und zum
Schuljahresende ein Zensurenzeugnis.
Klasse 4: Die 4. Klassen bekommen Zensurenzeugnisse und zum Halbjahr
zusätzlich einen Entwicklungsbericht. Zum Halbjahr findet auch ein
verbindliches Elterngespräch statt.

Elternversammlungen:
Im Laufe der ersten vier Wochen des neuen Schuljahres wird eine Elternversammlung
einberufen, auf der die Klassenelternbeiräte gewählt werden sollen. Die Einladung zu der
Elternversammlung wird vom Schulelternbeirat ausgesprochen. Innerhalb eines
Schuljahres wird in jedem Halbjahr eine Elternversammlung durchgeführt. Bei Bedarf
können auch darüber hinaus Zusammenkünfte stattfinden.

Elternsprechtage:
Allen Eltern wird die Möglichkeit angeboten, sich mit unseren Lehrkräften persönlich oder
telefonisch in Verbindung zu setzen (aktualisierte Telefonlisten werden zum Schuljahresbeginn
herausgegeben). Unterrichtshospitationen werden nach vorheriger Anmeldung
gerne gesehen.
Darüber hinaus können die Eltern zum Halbjahr bzw. Schuljahresende jeweils vor der
Zeugnisausgabe an Elternsprechtagen nachmittags mit ihrem Kind gemeinsam den
aktuellen Leistungsstand und Entwicklungsmöglichkeiten besprechen.

Termine:
Schauen Sie bitte regelmäßig in unsere Terminübersicht auf unserer Homepage
(http://www.wilhelminenschule-schleswig.de). Dort finden Sie die festgelegten Termine,
wie z. B. für Basteltage, Bundesjugendspiele sowie die beweglichen Ferientage an der
Wilhelminenschule und die Ferientermine in Schleswig-Holstein.

Persönliche Daten:
Wir gehen selbstverständlich außerordentlich behutsam mit Ihren persönlichen Daten um;
dennoch empfiehlt es sich, in den Klassen Adressen- und Telefonlisten auszutauschen.
Das wird in den Klassen individuell bei den Elternversammlungen besprochen. Wenn sich
Ihre Adresse oder die Telefonnummer ändern sollte, dann geben Sie das bitte unbedingt
im Sekretariat bekannt. Frau Rathjen ist wie folgt im Sekretariat der Wilhelminenschule zu
erreichen:
montags bis donnerstags: 8:00 – 13:00 Uhr,
freitags: 8:00 – 11:30 Uhr.

In den übrigen Zeiten ist das Telefon zum Anrufbeantworter geschaltet, auf dem Sie gerne
eine Nachricht hinterlassen dürfen.
Telefonnummer der Schule: 25029, Fax-Nr.: 989965
E-Mail: Wilhelminenschule.Schleswig@schule.landsh.de

Betreute Grundschule:
Im Gebäude unserer Schule bieten „wir“ (Träger ist die Stadt Schleswig) eine
Betreuung der Schulkinder vor und nach dem Unterricht an. Die Kernbetreuungszeit
beginnt um 7:00 Uhr (bis Schulbeginn) – nach Schulschluss reicht sie dann bis max.
17:00 Uhr. Leiter der Betreuten Grundschule / OGS ist Jolanta Werner. Telefonisch
erreichbar ist die betreute Grundschule innerhalb der Betreuungszeiten unter der Telefon-Nr.
01520 9791 914.

Offene Ganztagsschule (OGS):
Seit dem Schuljahr 2012/13 ist die Wilhelminenschule eine „Offene Ganztagsschule“. Die
Stadt Schleswig hat zusätzlich zur „Betreuten Grundschule“
auch die Trägerschaft der „OGS“ übernommen. An fünf Tagen der Woche erwarten die
Schülerinnen und Schüler nach Schulschluss unterschiedliche Angebote (AGs/Kurse). Beim
Theaterspielen, Segeln, Schwimmen, Kochen, bei Spiel und Spaß in der Sporthalle oder
beim Gärtnern in unserem Schulgarten steht die Entwicklung der Selbst- und Sozialkompetenz,
die Konfliktbewältigung, sinnvolle und bewusste Freizeitgestaltung, die Entfaltung
von Fantasie und Kreativität, sowie die Möglichkeit einer ausreichenden Bewegung im
Mittelpunkt unserer pädagogischen Arbeit. Auch die Hausaufgabenbetreuung gehört zum

Mittelpunkt unserer pädagogischen Arbeit, ist festen Bestandteil unseres täglichen Ablauf
und beinhaltet kleine Hilfestellungen. Ein warmes Mittagessen wird von der Firma
NInnemann aus Schuby nach Gesichtspunkten einer vielfältigen und ausgewogenen Ernährung
zubereitet und angeliefert. Frisches Obst und Rohkost ergänzen den täglichen Speiseplan.

Die Vernetzung von “Betreuter Grundschule“ und “OGS“ ermöglicht den Kindern
Freundschaften und gemeinsame Freizeitaktivitäten.
Durch die intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit der Stadt Schleswig, der
Schulleitung, der engagierten Kursleiter und dem „OGS-Team“ kam es zu einem
zuverlässigen und zufriedenstellenden Start in die „Offene Ganztagsschule“, die von
mittlerweile über 100 Schülerinnen und Schülern mit Freude angenommen wurde und
täglich erneut mit Leben gefüllt wird. Auf dieser Basis werden wir weiterarbeiten, zum
Wohle der uns anvertrauten Kinder.

Gemeinsame Informationen der Lornsenschule (LOZ) und Wilhelminenschule

Schulweg:
Wenn Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, möchten wir Sie eindringlich und
herzlich darum bitten, unbedingt zu berücksichtigen,

• dass im gesamten Bereich der Gehwege vor den Schulen absolutes Halteverbot besteht.
• dass die Parkplätze vor der Wilhelminenschule den Lehrkräften vorbehalten sind.
Auch ein kurzzeitiges Halten auf diesen Plätzen ist morgens absolut unpassend und störend.
• dass Sie Ihr Kind im Bereich der Wendeschleife vor dem Landesförderzentrum
Hören oder dem Haltebereich direkt vor dem LOZ aussteigen lassen, dann möglichst zügig weiterfahren,
um andere Eltern/Autofahrer nachrücken zu lassen
• dass Sie die Einfahrt zur Tiefgarage des LFöZ Hören (s. Foto) nicht blockieren.
• dass Ihr Kind den durch Schülerlotsen gesicherten Schülerübergang benutzt.
• dass die Wendeschleife ab 12:30 Uhr nur und ausschließlich den
Taxis/Bussen des LFöZ Hören vorbehalten ist.
• die allgemeinen Regeln des Straßenverkehrs auch in der Lutherstraße gelten. Die
Lutherstraße ist eine Tempo-30-Zone!“

Das Schleswig-Holsteinische Schulgesetz definiert:

§ 26 „Verantwortung für den Schulbesuch“:

(1) Eltern haben

1. dafür zu sorgen, dass sich die Schülerin oder der Schüler in ihrem
oder seinem Sozialverhalten dahingehend entwickelt, dass sie oder
er zu einer Teilnahme am Schulleben befähigt wird und die Schülerin
oder der Schüler am Unterricht und an sonstigen
Schulveranstaltungen teilnimmt sowie die Pflichten als Schülerin
oder Schüler erfüllt,

2. die Schulpflichtige oder den Schulpflichtigen an- und abzumelden
und dafür Sorge zu tragen, dass das Kind eine nach § 22 Abs. 2
Satz 2 bestehende Verpflichtung zur Teilnahme an einem
Sprachförderkurs erfüllt,

3. die Schülerin oder den Schüler für die Teilnahme an
Schulveranstaltungen zweckentsprechend auszustatten und die von
der Schule verlangten Lernmittel zu beschaffen,
4. den zur Durchführung der Schulgesundheitspflege erlassenen
Anordnungen nachzukommen,

5. bei Schulunfällen die notwendigen Angaben zu machen.

Unsere Erwartungen an die Eltern:

1. Bei Schulversäumnissen müssen die Eltern der Schule möglichst sofort, spätestens am 2. Tag das Fehlen entschuldigen. Beurlaubungen müssen rechtzeitig beantragt werden.
2. Die Lehrkräfte und die Schulleitung sind gern nach vorheriger Absprache zu sprechen. Nur in besonders dringenden Fällen ist dieses auch in den Pausen möglich.
3. Eltern können nach vorheriger Vereinbarung mit dem Fachlehrer/Klassenlehrer dem Unterricht beiwohnen.

Darüber hinaus ist es wichtig für uns, dass …

· Entschuldigungen rechtzeitig abgegeben werden.
· Adressenänderungen sofort im Schulbüro mitgeteilt werden.
· die Schultasche täglich durchgesehen wird.
· Rückfragen und Mitteilungen der Schule umgehend beantwortet wieder zur Schule mitgegeben werden.
· alle Briefe und Informationen der Schule gelesen und bis zum Termin aufbewahrt werden.
· morgens alle Stifte angespitzt in der Federtasche liegen.
· verbrauchtes Material schnell ersetzt wird.
· das Kind ein möglichst gesundes Frühstück mit in die Schule bekommt (wir freuen uns, wenn Sie umweltfreundliche
Verpackungen – kein Alu! – verwenden).
· sauberes Sportzeug in einem Turnbeutel mitgegeben wird.
· Sportzeug nicht als Unterwäsche getragen wird.
· an Tagen mit Sportstunde nur praktische Kleidung (Klettverschluss, keine Strumpfhosen) angezogen wird, damit
Verzögerungen durch das Umziehen ausbleiben.
· die Hausaufgaben angesehen, aber nicht verbessert werden.
· Handys zu Hause bleiben.

Laut DSGVO müssen wir Sie über die Verwendung von Cookies informieren. Durch Ihren Besuch stimmen Sie dem zu.